1. Statuten
Der Verein führt den Namen AC Hörbranz.
Er hat seinen Sitz in Hörbranz.
Der Verein ist auf unbestimmte Dauer errichtet.
Der Verein bezweckt [Beschreibung des Vereinszwecks].
Der Verein ist [nicht auf Gewinn ausgerichtet / gemeinnützig].
Zur Erreichung des Vereinszwecks werden insbesondere folgende Tätigkeiten ausgeübt:
[Tätigkeit 1]
[Tätigkeit 2]
Die erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch:
Mitgliedsbeiträge
Spenden und Zuwendungen
[Weitere Mittel]
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet [Vorstand / Mitgliederversammlung].
Die Mitgliedschaft endet durch:
freiwilligen Austritt
Ausschluss
Tod (bei natürlichen Personen)
Auflösung (bei juristischen Personen)
Der Austritt ist [Frist] vorher schriftlich bekannt zu geben.
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und und die Einrichtungen des Vereins zu nutzen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu fördern und die Statuten einzuhalten.
Es ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in der Höhe von [Betrag] zu leisten.
Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
(gegebenenfalls weitere Organe, z.B. Rechnungsprüfer)
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet [einmal jährlich] statt.
Die Einberufung erfolgt [Frist und Form].
Beschlüsse werden mit [einfacher / qualifizierter] Mehrheit gefasst.
Der Vorstand besteht aus:
[Funktion 1, z. B. Vorsitzende/r]
[Funktion 2, z. B. Stellvertretung]
[weitere Funktionen]
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von [Amtszeit] gewählt.
Der Vorstand vertritt den Verein nach außen.
Die Rechnungsprüfung erfolgt durch [eine/n oder zwei] Rechnungsprüfer.
Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Änderungen der Statuten können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Für Statutenänderungen ist eine [qualifizierte] Mehrheit erforderlich.
Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins fällt das verbleibende Vermögen an [Organisation / Zweck].
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